einzigartig-eigenartig e.V.

Verein zur Förderung und Integration von Kindern, Jugendlichen
und Erwachsenen aus dem autistischen Spektrum und angrenzender Gebiete
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"Jeder ist ein wenig wie alle,
ein bisschen wie manche und
ein Stück einmalig wie niemand sonst."
(Quelle unbekannt)

Kindergarten und Schule

Autismus im Kindergarten

Wichtige Infos

  • Unterricht mit Schülerinnen und Schülern im Autismus-Spektrum - Kultusministerium Niedersachsen (Link)
  • Autisten besser verstehen lernen - Ideen & Anregungen für die Schule (Link)
  • Autismus – eine besondere Art zu Leben - Broschüre (nicht nur) für Kinder und Jugendliche (Link)

 

Die Schwierigkeiten, die Kinder mit Autismus haben, offenbaren sich spätestens in Kindergarten und Schule. Während Eltern und Geschwister bereits an bestimmte Reaktionen gewöhnt sind, entstehen für das Kind dort neue soziale Herausforderungen, die es schlicht überfordern. Statt Verständnis, geduldiger Anleitung, statt angemessener Förderung und Forderung, statt sozialen und räumlichen Nischen erfährt es häufig offene Ablehnung, Missachtung, Ausgrenzung, Zwang und Druck. Es ist sehr wichtig, diesen Teufelskreis zu unterbrechen und alle, die im Kindergarten mit dem Kind arbeiten, vielleicht zusätzlich Therapeuten oder andere Bezugspersonen, an einen Tisch zu holen und eine respektvolle  Erziehungspartnerschaft zu entwickeln. Manchmal ist es auch sinnvoll, Gruppenelternvertreter einzubeziehen.

„Morgens sitzt er unter seiner Jacke und möchte nicht in den Gruppenraum, manchmal geht das so eine Stunde!“
(Erzieherin)

Zeigt sich, dass das Kind mehr Unterstützung braucht, ist zu überlegen, ob die intensivere Betreuung in einer integrativen Kindergartengruppe oder in einem heilpädagogischen Kindergarten sinnvoller ist. Zuständig für die Kostenübernahme ist das Sozialamt, bzw. das Jugendamt.


Autismus in der Schule

Unsere „Vereinskinder“ besuchen verschiedene Schulformen:

Tagesbildungsstätten, Förderschulen, Grundschulen (mit und ohne Schulbegleitung),  Realschulen (mit und ohne Schulbegleitung), Gymnasien (mit und ohne Schulbegleitung) oder Förderschulen für Geistige Entwicklung kombiniert mit dem Gymnasium (stundenweise mit Begleitung), bis hin zur Schulform Hausunterricht.

Zur Zeit sind 805 Schüler aller Schulformen mit medizinisch diagnostiziertem Autismus im niedersächsischen Kultusministerium erfasst - siehe externer Link Landtagsdrucksache 16/576.

Dies sind nur ca. 0,08 % der Gesamtschülerschaft Niedersachsens, so dass bei einer Häufigkeit von 0,25 - 1% von einer hohen Dunkelziffer nicht diagnostizierter Schüler auszugehen ist. Dies ist auch so richtig, denn die „Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur Beschulung autistischer Kinder und Jugendlicher“ aus dem Jahr 2000 betonen ausdrücklich, dass dies Aufgabe aller Schulen sei. Dies gilt gemäß §4 des Niedersächsischen Schulgesetzes zwar auch in Niedersachsen, jedoch kommt es in der täglichen Praxis immer wieder vor, dass Schulen sich nicht zuständig fühlen. Unseren „Vereinskindern“ ist gemeinsam:

dass sie alle große Schwierigkeiten in ihrer schulischen Situation haben oder hatten,

dass Ratlosigkeit, Verunsicherung im Umgang mit ihnen, „Unglauben“, Sorge vor einer Überforderung der Lehrer, Angst, nicht allen Kindern gerecht  werden zu können, geäußert wird. Außerdem wird eine Unsicherheit über die Verlässlichkeit von Förderstundensicherheit und der Eindruck der Nichtzuständigkeit in der jeweils eigenen Schulform vermittelt. Diese Probleme beeinträchtigen unsere Kinder oft mehr als ihre eigenen Probleme. Sie zeigen sich in der Regel schulformunabhängig! Seit 2009 ist in der Bundesrepublik Deutschland durch Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention das Inklusionsziel verbindlich. Nach Artikel 24 der Konvention ist die Einbeziehung von  Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in das allgemeine Bildungssystem und damit auch das gemeinsame zielgleiche oder zieldifferente Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung eines der zentralen Anliegen bei der Weiterentwicklung des Bildungssystems.

Autistische Kinder und Jugendliche brauchen gut ausgebildete, gut fortgebildete, interessierte Lehrer, die einfühlsam sind und die Bereitschaft zeigen, ein besseres Verständnis zu entwickeln! Sie brauchen gut strukturierten, überschaubaren Unterricht in kleinen Klassen, mit der Möglichkeit sozialer und räumlicher Nischen. Sie brauchen faire Mitschüler, die bereit sind, sie immer wieder  miteinzubeziehen. Es kann sein, dass ein Kind mit Autismus-Spektrum-Störung zusätzlicher Betreuung bedarf. Wichtig dabei ist, einen Schulbericht anzufordern, in dem die nötigen Hilfen konkret formuliert werden und aus dem diese Notwendigkeit hervorgeht. Ein Antrag über einen Schulbegleiter kann beim Sozialamt bzw. Jugendamt gestellt werden.

Seit kurzem gibt es im mobilen Dienst ES (emotionale, soziale Entwicklung) Förderschullehrer, die speziell für den Bereich Autismus beauftragt sind. Diese sind über die Außenstellen der Landesschulbehörden zu erreichen. Alle Beteiligten, auch die beteiligten Lehrer und Förderschullehrer sind auf eine gute Zusammenarbeit und externe Beratung (beispielsweise zusätzlich durch Ambulanzen für Menschen mit Autismus) angewiesen!
Die Entwicklung eines gemeinsamen Förder konzeptes und die Profilierung des Nachteilsausgleiches sind dabei grundlegend. Hilfreich kann dabei ein vernetzender Kontakt mit anderen Schulen sein, die bereits Kinder mit Autismus beschulen. Auch hier ist im Moment stark die Selbsthilfe gefragt!

Die Niedersächsische Landesschulbehörde hat eine Handreichung "Schüler und Schülerinnen mit Autismus-Spektrum-Störung im gemeinsamen Unterricht" veröffentlicht. Den Link zur Handreichung finden Sie auf der Internetseite der Landesschulbehörde und auf der Seite des Niedersächsischen Bildungsservers.
Weitere Informationen zur inklusiven Beschulung finden Sie auch auf der Seite von autismus Deutschland e. V. in den "Leitlinien zur inklusiven Beschulung von Schülern mit Autismus-Spektrum-Störungen" (Stand Januar 2013) - autismus Deutschland e. V. unter diesem externen Link.

Aber:

Mit Autismus muss gerechnet werden ... in Niedersachsen!

Seit August 2009 gibt es bei den Mobilen Diensten der Landesschulbehörde Autismusfachberater, welche bei der Integration von Kindern und Jugendlichen mit Autismus-Spektrum-Störung in die Schulen unterstützend tätig sind.Die Landesschulbehörde Niedersachsen hat ein Projekt "Autismus und Schule" initiiert. Informationen zu Sofortmaßnahmen, zum Nachteilsausgleich und zu den Ansprechpartnern des Projektes finden Sie auf der Internetseite der Landesschulbehörde. Weitere  Informationen dazu und zum Thema Autismus und Schule erhalten Sie über folgenden externen Link: www.netzwerk-autismus-niedersachsen.de.

Seit kurzem gibt es im mobilen Dienst ES (emotionale, soziale Entwicklung) Förderschullehrer, die speziell für den Bereich Autismus beauftragt sind. Diese sind über die Außenstellen der Landesschulbehörden zu erreichen (im Heidekreis z. B. der Schubus) . Alle Beteiligten, auch die beteiligten Lehrer und Förderschullehrer sind auf eine gute Zusammenarbeit und externe Beratung (beispielsweise zusätzlich durch Ambulanzen für Menschen mit Autismus) angewiesen! Die Entwicklung eines gemeinsamen Förderkonzeptes und die Profilierung des Nachteilsausgleiches sind dabei grundlegend. Hilfreich kann dabei ein vernetzender Kontakt mit anderen Schulen sein, die bereits Kinder mit Autismus beschulen. Auch hier ist im Moment stark die Selbsthilfe gefragt!

Die Niedersächsische Landesschulbehörde hat eine Handreichung "Schüler und Schülerinnen mit Autismus-Spektrum-Störung im gemeinsamen Unterricht" veröffentlicht. Den Link zur Handreichung finden Sie auf der Internetseite der Landesschulbehörde und auf der Seite des Niedersächsischen Bildungsservers.

Weitere Informationen zur inklusiven Beschulung finden Sie auch auf der Seite von autismus Deutschland e. V. in den "Leitlinien zur inklusiven Beschulung von Schülern mit Autismus-Spektrum-Störungen" (Stand Januar 2013) - autismus Deutschland e. V. unter diesem externen Link.